Mitgliedschaft

Aktuell herrscht ein Aufnahmestopp für neue Mitglieder.

 

Hinweise zur Preisstruktur

  • Es wurde eine neue Preisstruktur in der letzten Jahreshauptversammlung beschlossen. Die aktuellen Beiträge finden Sie unten gelistet
  • Ab 1. Januar 2026: Die Familienmitgliedschaft wird pro Person abgerechnet. Bestehende Mitgliedschaften werden automatisch umgestellt. Für neue Familien muss für jedes Mitglied ein eigener Antrag ausgefüllt werden (siehe Formular)

  • Das 3. Kind und jedes weitere Kind einer Familie sind weiterhin beitragsfrei und werden im System mit 0 EUR hinterlegt (Voraussetzung: mind. ein Elternteil hat eine Aktive Mitgliedschaft)
  • Um trotz Mitglieder-Aufnahmestopp weiterhin ein Training bei der Tennisschule München zu ermöglichen, wurde eine Trainingsberechtigung eingeführt. Die Trainingsberechtigung ist keine Vereinsmitgliedschaft und berechtigt nicht zur kostenlosen Nutzung der Plätze außerhalb des Tennistrainings. Die Tennisschule handelt eigenständig bei Trainingsplanung und Gruppeneinteilung; besteht noch keine Trainingsberechtigung, kann zunächst die Zusage der Tennisschule abgewartet werden; nach Zusage muss vor Trainingsbeginn eine Trainingsberechtigung abgeschlossen werden.

 

 

  Aktive Mitgliedschaft

  •  Kostenlose Nutzung aller Plätze mit Mitgliedern während der Freiluftsaison
  • Buchung der Hallenplätze während der Wintersaison zu Mitgliederkonditionen
  • Möglichkeit zum Training bei der Tennisschule (abhängig von einer individuellen, verbindlichen Zusage seitens der Tennisschule)
  • Arbeitsdienst notwendig
  • Stimmrecht bei der Jahreshauptversammlung (ab Vollendung des 18. Lebensjahres)

Passive Mitgliedschaft

  • Die Tennisplätze können kostenpflichtig zu Gastkonditionen genutzt werden
  • Kein Arbeitsdienst notwendig
  • Stimmrecht bei der Jahreshauptversammlung (ab Vollendung des 18. Lebensjahres)
  • Eine aktive Mitgliedschaft kann auf Antrag bis zum 31.10. für das Folgejahr in ein passive Mitgliedschaft umgewandelt werden. Eine rückwirkende Beantragung ist nicht möglich.

Kündigung

Schriftlich, jährlich zum 31. Oktober (Eingang in der Geschäftsstelle)

Arbeitsdienst

Alle Mitglieder (außer Passive), die im laufenden Jahr mindestens 16 Jahre und höchstens 72 Jahre alt werden, müssen einen jährlichen Arbeitsdienst von 5 Stunden leisten. Für jede nicht abgeleistete Arbeitsdienststunde werden am Ende des Jahres 15 EUR in Rechnung gestellt.

Mehr Informationen siehe die PDF-Datei unten. 

Download
Arbeitsdienst - Beschreibung und Konditionen
Arbeitsdienst Konditionen.pdf
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Late-Season-Tarif (ab 01.09. des Kalenderjahres)

  •        Gültig für Mitgliedschaft und Trainingsberechtigung
  •        Beginn der Mitgliedschaft / Trainingsberechtigung ab 01. September des aktuellen Kalenderjahres
  •        Verringerung des Jahresbeitrags für das aktuelle Kalenderjahr um 50%. Für die nachfolgende Saison fällt der reguläre Beitrag an.
  •        Kein Arbeitsdienst für das laufende Jahr
  •      Kündigung erst im Folgejahr möglich

Mannschaftsspiele/Medenspiele

  • Interessierte Mannschaftsspieler/-innen bitten wir, sich mit unserem Sportwart für Erwachsenensport ([email protected]) in Verbindung zu setzen.
  • Bei Interesse an der Teilnahme an Medenspielen für Kinder und Jugendliche, kontaktieren Sie bitte unseren Jugendsportwart ([email protected]).

 Zu Ihrer Information können Sie sich hier unsere Satzung downloaden:

Download
STC Satzung
STC-Satzung _25.02.2025.pdf
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Unsere Sponsoren





Sport- und Tennis-Club München Süd e.V. im Siemenspark

Siemensallee 61

81379 München

 

Tel.: 089-72446792

E-Mail: [email protected]